Gebrauchstauglichkeitsakte (Usability Engineering File, UEF)
Vollständige Gebrauchstauglichkeitsakte (UEF) für Neuentwicklungen, Bestandsprodukte und Legacy Devices nach IEC 62366-1.
Einreichungsfähig wird eine Technische Dokumentation erst, wenn alle Nachweise konsistent zusammenpassen. Genau diese Nachweislogik mit klarem roten Faden bauen wir gemeinsam mit Ihnen auf, nach MDR und IVDR.
25+ Jahre TechDoc-Praxis · 200+ Technische Dokumentationen · 100+ GSPR-ChecklistenDie Technische Dokumentation enthält die zentralen Nachweise dafür, dass ein Medizinprodukt oder In-vitro-Diagnostikum die geltenden Sicherheits-, Leistungs- und Konformitätsanforderungen erfüllt. Sie bildet die Grundlage für das Konformitätsbewertungsverfahren und die Bewertung durch Benannte Stellen und muss gemäß MDR bzw. IVDR Anhang II und III vollständig, konsistent und aktuell aufgebaut sein.
Im Fokus stehen nicht einzelne Fachakten, sondern die nachvollziehbare Verknüpfung aller regulatorischen Nachweise: Zweckbestimmung, Klassifizierung, GSPR, Klinische Bewertung oder Leistungsbewertung, Verifizierung und Validierung, Kennzeichnung, PMS sowie SSCP oder SSP. Metecon strukturiert diese Inhalte so, dass die Technische Dokumentation prüffähig und einreichungsfähig wird.
Bei Erstellung, Strukturierung und Aktualisierung MDR- und IVDR-konformer Technischer Dokumentationen begleitet Metecon Sie mit konsistenter Nachweisführung für Benannte Stellen und Konformitätsbewertungsverfahren – von der Gap-Analyse über den Aufbau bis zur laufenden Pflege im Lebenszyklus.
Unser USP: Technische Dokumentation mit konsistenter Nachweislogik – mit nachvollziehbarem roten Faden und updatefähig. Was das konkret für Sie bedeutet – und wie Metecon Sie dabei unterstützt:
Ihr Dossier wirkt komplett, doch widersprüchliche Angaben lösen Rückfragen und Iterationsschleifen mit der Benannten Stelle aus. Metecon schafft für Sie eine konsistente Nachweislogik mit klarem roten Faden.
Updates und Änderungen erzeugen über die Jahre ein Patchwork – niemand weiß sicher, welche Version gültig ist. Metecon etabliert für Sie durchgängige Versionierung und eindeutige Gültigkeiten.
Viele oder widersprüchliche Rückmeldungen aus Entwicklung, Risikomanagement, Überwachung nach dem Inverkehrbringen und QMS können zu einem immensen Änderungsaufwand führen. Metecon optimiert Ihre Prozesse und ermöglicht rückverfolgbare Nachweise für eine belastbare Technische Dokumentation.
7 regulatorische Kernaspekte – Medizinprodukte vs. In-vitro-Diagnostika auf einen Blick
| Aspekt | Medizinprodukte (MDR) | In-vitro-Diagnostika (IVDR) |
| Rechtsgrundlage | MDR (EU) 2017/745 Anhang I-V & VIII |
IVDR (EU) 2017/746 Anhang I-V & VIII |
| Risikoklassen | I, IIa, IIb, III gemäß MDR Artikel 51 und Anhang VIII | A, B, C, D gemäß IVDR Artikel 47 und Anhang VIII |
| Klinischer Nachweis | Klinische Bewertung (CER) gemäß MDR Artikel 61 und Anhang XIV | Leistungsbewertung (PER) gemäß IVDR Artikel 56 und Anhang XIII |
| Post-Market-Berichte | PMS-Bericht für Klasse I, PSUR ab Klasse IIa, SSCP für Klasse III + Implantate | PMS-Bericht für Klasse A/B, PSUR und SSP für Klasse C/D |
| Normenrahmen | ISO 13485:2026, ISO 14971:2019, IEC 62366-1:2015 + COR1:2016 + A1:2020, ISO 10993-1:2025-11, IEC 62304:2006 + A1:2015 | ISO 13485:2026, ISO 14971:2019, IEC 62366-1:2015 + COR1:2016 + A1:2020, IEC 62304:2006 + A1:2015 |
| Besonderheiten | Biologische Bewertung ISO 10993-1, Systeme, Behandlungseinheiten (Procedure Packs) | Analyseleistung, patientennahe Tests, therapiebegleitende Diagnostika, Inhouse-Tests |
| Übergangsfristen | Klasse III und IIb Implantate: bis 31.12.2027, Klasse Is, IIa, IIb (nicht implantierbar): bis 31.12.2028 | Klasse D bis 31.12.2027, Klasse C bis 31.12.2028, Klasse B bis 31.12.2029 |
Strukturiert, nachvollziehbar und auf regulatorische Prozesse abgestimmt
Vollständige Technische Dokumentation nach MDR/IVDR – von Gap-Analyse und GSPR-Mapping bis zur digitalen Dokumentation mit integrierter PMS.
Integration regulatorischer Risikobewertungen in die Technische Dokumentation – inklusive Rückverfolgbarkeit zwischen Risikomanagementakte, V&V, CER/PER und PMS.
Gebrauchstauglichkeitsakte (Usability Engineering File, UEF) für Neu- und Bestandsprodukte inklusive formativer und summativer Evaluierung mit erfahrenem Partnernetzwerk.
Unterstützung bei IEC 60601-1 und IEC 60601-1-2 – von Prüfplanung und Laborauswahl bis zur Integration in die Technische Dokumentation.
Cybersecurity-Dokumentation für vernetzte Medizinprodukte inklusive Risikobewertung, Software-Stücklisten (SBOM) und regulatorischer Integration nach MDR/IVDR.
MDR-konforme Nachweisführung für Medizinprodukte – von GSPR und Klinischer Bewertung bis zu V&V, PMS, SSCP und einreichungsfähiger Dokumentation für Benannte Stellen.
Die MDR (EU) 2017/745 hat die Richtlinien 93/42/EWG (MDD) und 90/385/EWG (AIMDD) abgelöst. Den Einstieg in jede Überarbeitung der Technischen Dokumentation bildet eine Gap-Analyse der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen nach Anhang I, um zu ergänzende oder neue geforderte Nachweise zu identifizieren.
Systematische Zuordnung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen mit Normenbezug, Nachweisreferenzen und prüffähiger Nachverfolgbarkeit innerhalb der Technischen Dokumentation.
Erstellung und Aktualisierung Klinischer Bewertungen gemäß MDR Artikel 61 und Anhang XIV – inklusive Literaturrecherche, klinischer Daten, Äquivalenzbewertung und Konsistenz mit PMS/PMCF.
Integration der Nachweise zur Gebrauchstauglichkeit nach IEC 62366-1 in die Technische Dokumentation – als dokumentierter Nachweis zur sicheren Anwendung des Medizinprodukts.
Strukturierte, durchsuchbare und konsistente Technische Dokumentation – für effizientere Reviews durch Benannte Stellen und weniger Rückfragen im Bewertungsverfahren.
Integration biologischer Bewertungsnachweise nach EN ISO 10993-1 in die Technische Dokumentation – abgestimmt mit Zweckbestimmung, V&V und Klinischer Bewertung.
Strukturierte Aufbereitung von Prüfplänen, Testergebnissen, Akzeptanzkriterien und Laborberichten für die Technische Dokumentation nach MDR Anhang II.
Einbindung der Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS-Plan, PMS-Bericht, PSUR,…) in die Technische Dokumentation, inklusive Aktualisierungszyklen und Konsistenz mit Klinischer Bewertung.
Erstellung und Pflege des Kurzberichts über Sicherheit und klinische Leistung (Summary of Safety and Clinical Performance) – konsistent mit Klinischer Bewertung, PMS/PMCF und Technischer Dokumentation.
Prüfung der Übereinstimmung zwischen Zweckbestimmung, Klassifizierung, GSPR, Klinischer Bewertung, Kennzeichnung, V&V und PMS vor Review durch die Benannte Stelle.
Die MDR fordert eine konsistente Verknüpfung zwischen Risikomanagement, Verifizierung und Validierung (V&V), Klinischer Bewertung, Gebrauchstauglichkeit (Usability Engineering) und der Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS/PMCF).
Metecon integriert diese Nachweise strukturiert in die Technische Dokumentation gemäß MDR Anhang II und III.
Rückverfolgbarkeit: Lückenlose Rückverfolgbarkeit zwischen Risikomanagement, Verifizierung & Validierung (V&V), Gebrauchstauglichkeit (Usability Engineering), Klinischer Bewertung und PMS/PMCF-Daten.
Risikoanalyse: Systematische Identifikation von Gefährdungen und Gefährdungssituationen inklusive strukturierter Gefährdungsanalysen auch für komplexe Medizinprodukte.
Risikobewertung und -kontrolle: Bewertung von Auftretenswahrscheinlichkeit und Bedeutung (Schadensschwere) sowie Definition und Verifizierung geeigneter Maßnahmen zur Risikobeherrschung.
Risikomanagementplan: Definition von Methodik, Akzeptanzkriterien, Verantwortlichkeiten und Produktlebenszyklus als Grundlage aller weiteren Risikomanagementaktivitäten.
Risikomanagementbericht: Bewertung von Restrisiken und Gesamtnutzen-Risiko-Verhältnis, vorbereitet für die Prüfung durch die Benannte Stelle
Workshops & Schulungen: Unterstützung interdisziplinärer Teams bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen an das Risikomanagement nach MDR und ISO 14971 – remote oder vor Ort.
Unterstützung bei Audits / Abweichungen: Unterstützung bei Nichtkonformitäten, CAPAs und Rückfragen Benannter Stellen – kurzfristig und praxisorientiert.
Unzureichende Gebrauchstauglichkeit zählt zu den häufigsten Ursachen für Vorkommnisse mit Medizinprodukten. Die IEC 62366-1 definiert einen strukturierten Prozess für die sichere und nachvollziehbare Durchführung der gebrauchstauglichen Entwicklung (Usability Engineering).
Vollständige Gebrauchstauglichkeitsakte (UEF) für Neuentwicklungen, Bestandsprodukte und Legacy Devices nach IEC 62366-1.
Analyse von Nutzerprofilen, Nutzungsszenarien und Risiken durch Bedienfehler – als Grundlage aller weiteren Usability-Aktivitäten.
Entwicklungsbegleitende Gebrauchstauglichkeitsbewertungen zur frühzeitigen Identifizierung von Stärken und Schwächen des Designs sowie von Bedien- und Schnittstellenproblemen – iterativ zur effizienten Produktentwicklung.
Validierung der Gebrauchstauglichkeit unter realistischen Anwendungsbedingungen – als Nachweis der sicheren Benutzung und beherrschbarer Anwendungsrisiken.
Verknüpfung der Ergebnisse aus formativer und summativer Evaluation mit Risikoanalyse und Risikobeherrschung nach EN ISO 14971, inklusive lückenloser Rückverfolgbarkeit.
Planung und Koordination von Labor-, Simulations- und Anwendungsstudien mit validierten Partnern, inklusive Projektsteuerung durch Metecon.
Für medizinische elektrische Geräte ist die Konformität mit der IEC-60601-Reihe eine zentrale Anforderung für die Technische Dokumentation nach MDR.
Elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sind Bestandteil der GrundlegeSicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR) nach MDR Anhang I und Grundlage jeder Prüfung durch die Benannte Stelle.
Nachweis der grundlegenden Sicherheitsanforderungen – einschließlich Schutz vor elektrischem Schlag, mechanischen Gefährdungen und Überhitzung.
Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) einschließlich Störfestigkeits-Prüfpegel für medizinische elektrische Geräte und Systeme.
Anforderungen an Medizinprodukte für die medizinische Versorgung in häuslicher Umgebung. Relevant für digitale Gesundheitsgeräte, Wearables und Home-Use-Produkte.
Erstellung der Prüfstrategie, Auswahl akkreditierter Prüflabore sowie Integration der Testergebnisse in die Technische Dokumentation.
Verknüpfung der Gebrauchstauglichkeitsakte (Usability Engineering File, UEF) mit den Anforderungen an die elektrische Sicherheit und Risikokontrolle.
Erstellung produktspezifischer Berichte zur elektrischen Sicherheit als Bestandteil der Technischen Dokumentation für aktive Medizinprodukte.
Mit der zunehmenden Vernetzung von Medizinprodukten ist Cybersecurity keine optionale Zusatzanforderung mehr, sondern regulatorischer Bestandteil der Technischen Dokumentation. Die MDR fordert in Anhang I, Abschnitt 17 ausdrücklich Maßnahmen zur Informationssicherheit. MDCG 2019-16 konkretisiert die Erwartungen Benannter Stellen an vernetzte Medizinprodukte und Software als Medizinprodukt (SaMD).
Anforderungen an Cybersecurity im Software-Lebenszyklus, inklusive Bedrohungsanalyse und Risikobewertung (Threat Analysis and Risk Assessment, TARA), Anforderungen an die Informationssicherheit, Verifizierung und Dokumentation der Ergebnisse.
Systematische Analyse von Bedrohungsszenarien, Schwachstellen und Angriffspfaden – regulatorischer Bestandteil der Technischen Dokumentation für vernetzte Medizinprodukte und SaMD.
Vollständige Auflistung von Software-Komponenten, Abhängigkeiten und SOUP-Bibliotheken für Software unbekannter Herkunft – zunehmend gefordert durch Benannte Stellen, FDA und internationale Cybersecurity-Leitlinien.
Integration von Sicherheitsnachweisen in die nach MDR Anhang II geforderte Technische Dokumentation, inklusive Schnittstellendokumentation, Kennzeichnung und Patch-Management-Strategie.
Umsetzung der europäischen Cybersecurity-Leitlinien als Grundlage für die Bewertung durch Benannte Stellen, inklusive regulatorischer Gap-Analyse und Dokumentationsstrategie.
Integration von Sicherheitsrisiken in das Risikomanagement nach ISO 14971 sowie Abstimmung von MDR-, AI-Act- und Cybersecurity-Anforderungen innerhalb der Technischen Dokumentation.
Für KI-basierte Medizinprodukte gelten mit dem AI Act zusätzliche Anforderungen an Cybersecurity, Risikomanagement und Technische Dokumentation. Metecon unterstützt bei der integrierten Umsetzung von MDR-, AI-Act- und Cybersecurity-Anforderungen innerhalb einer konsistenten Technischen Dokumentation.
Der Kurzbericht über Sicherheit und (klinische) Leistung (Summary of Safety and Clinical Performance, SSCP) ist ein öffentlich zugängliches Pflichtdokument nach MDR. Sie wird durch die Benannte Stelle validiert und über EUDAMED veröffentlicht. Metecon erstellt und pflegt SSCPs integriert in bestehende Prozesse zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen.
Wir kennen die Erwartungen der Benannten Stellen.
Transparentes Aufwandsangebot nach kostenloser Erstberatung. Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand und mit maximaler Budgettransparenz.
Kurzfristige Unterstützung bei Nichtkonformitäten, CAPAs und Rückfragen Benannter Stellen.
Konsistenzprüfung von Zweckbestimmung, Risikomanagement, Kennzeichnung und PMS innerhalb der TechDoc.
Direkte Zusammenarbeit mit Ihrem Team – von Risikoanalyse und Usability bis zur einreichungsreifen TechDoc.
Expertise aus Usability, Biokompatibilität, elektr. Sicherheit, PMS und Cybersecurity – integriert in einer konsistenten TechDoc.
Unterstützung bei internationalen Anforderungen an Zulassung (wie FDA, TGA u. a.) auf Basis bestehender Dokumentationen.
Die Technische Dokumentation nach IVDR stellt deutlich höhere Anforderungen an Leistungsnachweise, PMS-/PMPF-Dokumentation und regulatorische Konsistenz als die frühere Richtlinie. Hersteller bestehender IVDD-Produkte (Legacy Devices) müssen ihre Technische Dokumentation gemäß IVDR Anhang II und III strukturiert aktualisieren und für Benannte Stellen reviewfähig aufbereiten.
Unter der IVDR umfasst Anhang I nun deutlich mehr und detailliertere grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen. Der Anteil der IVD, deren Technische Dokumentation durch eine Benannte Stelle bewertet werden muss, steigt schätzungsweise von rund 20 % auf über 80 % (Klassen B–D). Einen Bestandsschutz gibt es nicht – regulatorisch entspricht der Übergang von der IVDD zur IVDR einer Erstzulassung.
| Risikoklasse | Antragsfrist BS | Übergangsende | SSP erforderlich |
| Klasse D (höchstes Risiko) | 26. Mai 2025 (abgelaufen) | 31. Dezember 2027 | ✓ Ja |
| Klasse C | 26. Mai 2026 (abgelaufen) | 31. Dezember 2028 | ✓ Ja |
| Klasse B | 26. Mai 2027 | 31. Dezember 2029 | Nein (PMS-Bericht) |
| Klasse A (steril) | 26. Mai 2027 | 31. Dezember 2029 | Nein (PMS-Bericht) |
Systematische Bewertung bestehender IVDD-Dokumentationen hinsichtlich IVDR-Anforderungen – inklusive Gap-Identifizierung, Nachweisstruktur und Übergangsfristen.
Erstellung und Strukturierung Technischer Dokumentationen nach IVDR Anhang II und III – von Zweckbestimmung und Klassifizierung bis zur vollständigen Nachweisführung.
Laufende Bewertung relevanter MDCG-Leitlinien und Common Specifications – inklusive Berücksichtigung regulatorischer Änderungen für bestehende IVDR-Dokumentationen.
Konsistente Verknüpfung zwischen Leistungsbewertung, PMPF, Risikomanagementakte, V&V und Produktkennzeichnung innerhalb der Technischen Dokumentation.
Erstellung und Pflege des Kurzbericht über Sicherheit und Leistung (Summary of Safety and Performance, SSP) für Klasse-C- und Klasse-D-IVD – konsistent mit Leistungsbewertung, PMS/PMPF und MDR-Anforderungen.
Einbindung von PMS-Plan, PMS-Bericht, PMPF-Plan und PMPF-Erkenntnissen in die Technische Dokumentation nach IVDR.
Erstellung des Berichts über die Sicherheit (Periodic Safety Update Report, PSUR) für Klasse-C- und Klasse-D-IVD – inklusive Nutzen-Risiko-Bewertung, PMS-Daten und PMPF-Erkenntnissen gemäß IVDR.
Vorbereitung regulatorischer Einreichungen und strukturierte Unterstützung bei Rückfragen im IVDR-Konformitätsbewertungsverfahren.
Der Nachweis der klinischen Leistung eines IVD nach IVDR Anhang XIII basiert auf drei Säulen. Geplant im Leistungsbewertungsplan (PEP), münden sie in drei Berichte – wissenschaftliche Validität (SVR), Analyseleistung (APR) und klinische Leistung (CPR) –, die im Leistungsbewertungsbericht (PER) zusammengeführt werden.
Alle Ergebnisse müssen für die Technische Dokumentation lückenlos dokumentiert sein:
Nachweis, dass der gemessene Analyt mit einem bestimmten klinischen oder physiologischen Zustand assoziiert ist. Kann auf peer-reviewed Literatur, Expertenkonsens und wissenschaftlichen Daten basieren.
Fähigkeit eines Produkts, einen bestimmten Analyten korrekt nachzuweisen oder zu messen (Richtigkeit, Präzision, analytische Sensitivität und Spezifität). Nachweis durch eigene Studien oder veröffentlichte Daten.
Fähigkeit eines Produkts, Ergebnisse zu liefern, die mit einem bestimmten klinischen Zustand oder physiologischen oder pathologischen Vorgang oder Zustand bei einer bestimmten Zielbevölkerung und bestimmten vorgesehenen Anwendern korrelieren. Nachweis durch klinische Leistungsstudie nach IVDR Anhang XIII, wissenschaftliche Literatur, Peer-Review oder aus diagnostischen Routinetests gewonnene Erfahrungen.
Bei In-vitro-Diagnostika stehen Risiken im Zusammenhang mit fehlerhaften Ergebnissen und Interferenzen sowie Anwenderfehler im Mittelpunkt des Risikomanagements. Leistungsbewertung, PMPF und PMS müssen konsistent mit Risikoanalyse und Gebrauchstauglichkeit verknüpft sein.
Basierend auf der Zweckbestimmung erfolgt die Einteilung in die Risikokategorien A bis D, wobei Klasse D den Hochrisikoprodukten zugeordnet wird.
Verknüpfung von Leistungsbewertung (PER) und Risikobewertung – insbesondere in Bezug auf mögliche fehlerhafte Testergebnisse sowie diagnostische Fehlinterpretationsrisiken.
PMPF-Ergebnisse und PMS-Daten fließen kontinuierlich in die Risikomanagementakte und die klinische Leistungsbewertung ein.
Spezifische Gefährdungen durch unzureichende Nachweisgrenzen (LOD), Kreuzreaktivitäten und Matrix-Interferenzen werden systematisch erfasst und bewertet.
Bewertung analytischer und diagnostischer Fehlerrisiken mittels strukturierter FMEA-Methodik für komplexe IVD-Systeme.
Für IVD, insbesondere für IVD zur Eigenanwendung (z. B. Heimtests) und für Labordiagnostik, gelten hohe Gebrauchstauglichkeitsanforderungen. Die IEC 62366-1 gilt gleichermaßen für Medizinprodukte und IVD.
Vollständige Gebrauchstauglichkeitsakte für IVD-Neuentwicklungen und Legacy-Devices – entwicklungsbegleitend oder nachträglich.
Laboranwendung vs. patientennahe Tests (Point-of-Care) vs. Tests zur Eigenanwendung – je nach Nutzungskontext unterschiedliche Anforderungen an Leistung und Sicherheit.
Koordination von IVD-Gebrauchstauglichkeitsstudien mit validierten Laboren und Studienpartnern – Planung, Durchführung und Dokumentation.
Gebrauchstauglichkeits-Erkenntnisse aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMPF) fließen in die Weiterentwicklung der Gebrauchstauglichkeitsakte (UEF) ein – kontinuierlicher Prozess.
Der Kurzbericht über Sicherheit und Leistung (Summary of Safety and Performance, SSP) ist das IVD-Äquivalent zum SSCP (Summary of Safety and Clinical Performance) der MDR. Als öffentlich zugängliches Pflichtdokument für Klasse-C- und Klasse-D-IVDs wird er von der Benannten Stelle validiert und in EUDAMED veröffentlicht. Metecon erstellt den SSP integriert in Ihren PER-Aktualisierungszyklus.
IVDD → IVDR: Systematische Prüfung und Aktualisierung bestehender Technischer Dokumentationen für alle Risikoklassen.
Laufende Bewertung neuer MDCG-Leitlinien und Integration relevanter Anforderungen in Ihre Dokumentation.
Kurzbericht über Sicherheit und Leistung, integriert in bestehende Leistungsbewertungs- und PMS-Prozesse.
Konsistente Rückverfolgbarkeit von Produktidee, Spezifikationen, Leistungsbewertung und Technischer Dokumentation bis zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen.
Koordination der IVDR-Konformitätsbewertung – inklusive Kommunikation mit Benannten Stellen und Prüflaboren.
Wissenschaftliche Validität, analytische Leistung und klinische Leistung vollständig dokumentiert.
PMPF-Erkenntnisse werden kontinuierlich in Leistungsbewertung, Risikomanagement und Gebrauchstauglichkeitsakte integriert.

Stefan Kemmann verantwortet bei Metecon das Team Regulatory Affairs & Technical Documentation. Im Aufgabenfeld Technische Dokumentation begleitet das Team Hersteller mit Gap-Analysen oder dem strukturierten Aufbau über die klare Nachweisführung gemäß MDR/IVDR Anhang II und III bis hin zur einreichungsfähigen Technischen Dokumentation. Dabei werden Pflege, Rückverfolgbarkeit, zukünftige Änderungen sowie die Erweiterung auf neue Märkte von Anfang an mitgedacht.
„Eine Technische Dokumentation kann formal vollständig und trotzdem inkonsistent, unklar und schlecht organisiert sein – und kostet damit viel unnötige Zeit beim Assessment. Wir bauen Ihnen eine Nachweislogik mit klarem roten Faden, die Rückfragen der Benannten Stelle vorwegnimmt und auch langfristige Pflege der Technischen Dokumentation ermöglicht."
– Stefan Kemmann, Team Lead Regulatory Affairs & Technical Documentation, Metecon
Nach MDR/IVDR Anhang II und III gehören u. a. Produktbeschreibung, GSPR-Mapping, Risikomanagement, V&V, Klinische Bewertung bzw. Leistungsbewertung, Kennzeichnung und PMS dazu. Entscheidend ist jedoch die Konsistenz zwischen diesen Teilen: Eine formal vollständige Technische Dokumentation kann trotzdem widersprüchlich sein – und genau das führt zu Rückfragen und Iterationsschleifen in der Bewertung und damit letztlich zur verzögerten Inverkehrbringung.
MDR und IVDR schreiben die genauen Inhalte vor. Entscheidend ist eine klare, durchsuchbare Struktur mit nachvollziehbarem roten Faden, abgestimmt auf die Erwartungen und Vorgaben Ihrer Benannten Stelle. Metecon entwickelt eine Dokumentationsstruktur, die zu Ihrem Produktportfolio und QMS passt – belastbare Nachweislogik statt historisch gewachsener Dokumentenlandschaft.
Indikatoren sind durchgängige Versionierung und eindeutige Gültigkeiten der Dokumente und Rückverfolgbarkeit, die Anforderungen, Risiken, V&V und Claims verbindet. Wo Dokumente nicht miteinander verknüpft sind, entstehen Rückfragen. In einer Gap-Analyse prüft Metecon, ob Dokumentenlenkung und Änderungsmanagement Ihres QMS mit der Technischen Dokumentation zusammenspielen – und schließt die Lücken.
Risikoanalyse, Risikokontrolle und Restrisikobewertung nach ISO 14971 werden mit V&V, klinischer Bewertung bzw. Leistungsbewertung, Gebrauchstauglichkeit und PMS verknüpft. So ist bei jeder Änderung erkennbar, welcher Nachweis betroffen ist. Metecon verankert diese Verknüpfungen im QMS und in der Technischen Dokumentation, sodass Änderungen bewertet und konsistent nachgeführt werden – ohne Patchwork.
Prüfpläne, Akzeptanzkriterien und Testberichte müssen rückverfolgbar mit Anforderungen, Risiken und Claims verbunden sein. Metecon strukturiert die V&V-Nachweise so, dass die Benannte Stelle die Kette von der Anforderung über den Test bis zum Ergebnis nachvollziehen kann.
Typische Symptome für historisch gewachsene Patchwork-Dokumentationen sind unklare Zuständigkeiten, sich widersprechende Inhalte und fehlende Rückverfolgbarkeit. Metecon konsolidiert solche Akten in eine konsistente Nachweislogik mit klarem roten Faden. Ausgangspunkt ist eine Gap-Analyse, die priorisiert, was ergänzt, bereinigt oder neu verknüpft werden muss.
Erkenntnisse aus PMS und PMCF/PMPF, Vigilanz und CAPA müssen in Risikobewertung, Klinische Bewertung bzw. Leistungsbewertung, Kennzeichnung und gegebenenfalls SSCP/SSP zurückfließen. Metecon richtet das QMS und die Technische Dokumentation updatefähig ein, sodass marktgetriebene Änderungen strukturiert und rückverfolgbar eingearbeitet werden – die Akte bleibt ein lebendiges, gültiges Dokument.
Nach MDR/IVDR Anhang II und III gehören u. a. Produktbeschreibung, GSPR-Mapping, Risikomanagement, V&V, Klinische Bewertung bzw. Leistungsbewertung, Kennzeichnung und PMS dazu. Entscheidend ist jedoch die Konsistenz zwischen diesen Teilen: Ein formal vollständiges Dossier kann trotzdem widersprüchlich sein – und genau das führt zu Rückfragen und Iterationsschleifen in der Bewertung.
Maßgeblich sind Risikoklasse, Produktkomplexität, Qualität und Aktualität der vorhandenen Daten sowie der Umfang der Lücken. Metecon startet mit einer Gap-Analyse und erstellt anschließend ein Aufwandsangebot– planbar und budgettransparent. Den Einstieg bildet eine kostenlose Erstbewertung.
Risikomanagement ist bei Metecon kein Inseldokument – sondern verbindendes Logik-Element. Diese 6 Schnittstellen zeigen, wie Konsistenz über den gesamten Produktlebenszyklus entsteht.
Elektrische Sicherheit & EMV nach IEC 60601-1 und IEC 60601-1-2
Informationssicherheit/Cybersecurity: IEC 81001-5-1, TARA und SBOM
Biologische Sicherheit & Biokompatibilität nach EN ISO 10993
Verifizierung & Validierung: Teststrategie und externe Labore
Clinical Affairs: CER/PER, PMCF/PMPF und klinische Leistungsstudien
Post-Market Surveillance: PMS-Plan, PSUR sowie SSCP/SSP
Regulatory Affairs: Zulassungsstrategie und internationale Märkte
Digitalisierung regulatorischer Prozesse: strukturierte Datenhaltung, Änderungsmanagement und Rückverfolgbarkeit
QM nach ISO 13485: QMS-Entwicklung, Audits und Compliance-Unterstützung
Starten Sie mit einer kostenlosen Erstbewertung Ihrer aktuellen Dokumentationssituation. Wir liefern innerhalb kürzester Zeit eine unverbindliche Einschätzung des Aufwands und der nächsten Schritte.
Ihr Ansprechpartner:
Milan Weiß
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milan.weiss@metecon.de
